Korruptionsskandal in Sachsen:

Die Tagesthemen berichten, der Verfassungsschutz hat wohl wirklich was ermittelt, „wenig dringt nach draußen“ doch schon werden Nebelbomben geschmissen. Hätte Innenminister soundso nicht schon 1872 sein ganzes Amt informieren müssen? Und der Minipräsi sein Kabinett, die Koalition und das ganze Bordell?

Ja hätte er doch gleiche alle informiert, damit sie das Maul halten und Beweise vernichten können. Gute Idee.

Dabei ist hier etwas Wichtiges im Gang, vielleicht ist es dem Verfassungsschutz einmal möglich zu zeigen, daß er ein sinnvolles Organ sein kann. Durch seine Verborgenheit weit genug weg um nicht in einen lokalen Korruptionssumpf gezogen zu werden und mächtig genug um zu ermitteln. Ich wünsche mir mehr davon und bin gespannt auf weitere Ergebnisse.

Epilog: Auf der Tagesthemen Seite finden sich Artikel zu allen Themen des Tages, bloss nicht zu diesem.

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Eine Antwort zu Korruptionsskandal in Sachsen:

  1. Jens sagt:

    Der Verfassungsschutz soll die Verfassung schützen, und das Verfassungsgericht soll die Verfassung auslegen, wo sie evtl. unklar geschrieben ist. Das HANDELSBLATT, Organ des sich selbst organisierenden Kapitalismus, sieht das etwas anders.
    Die Verfassungsgerichtsentscheidung zur Offenlegung von Nebeneinkünften Abgeordneter kommentiert das HANDELSBLATT (05.07.2007) folgendermaßen:
    „Der Deutsche Bundestag darf solche Weichenstellungen nicht einer zufälligen Richtermehrheit überlassen.“
    WieBitte? Zufällige Richtermehrheit? Ist das tatsächlich eine ernstgemeinte Umschreibung für das Verfassungsgericht?
    Ich bin Fassungslos.

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